Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hebammenkurse
1. Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Hebamme / Kursleiterin angebotenen Kurse.
- Individuelle Absprachen zwischen der Hebamme / Kursleiterin und den Teilnehmerinnen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Anmeldung und Buchung
Die Anmeldung erfolgt online über den externen Dienstleister „Fyndery“ und ist damit verbindlich.
Mit der Anmeldung werden die AGB akzeptiert.
Für jeden Kurs kann nur eine beschränkte Anzahl von zehn Teilnehmerinnen zugelassen werden.
Über die Zulassung entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen.
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist nicht möglich, da die einzelnen Kursstunden aufeinander aufbauen.
Es ist ebenfalls nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
3. Kursgebühr und Abrechnung
- Kurse mit vollständiger Eigenzahlung
Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn fällig. Die Zahlung erfolgt über den externen Dienstleister „Fyndery“ mit den dort angebotenen Zahlungsarten.
Kurse, die als Präventionskurs von den Krankenkassen anerkannt sind, sind in der jeweiligen Kursbeschreibung gekennzeichnet. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Krankenkasse und kann variieren. Eine vollständige Kostenübernahme ist nicht garantiert. Die Teilnehmerinnen sind selbst dafür verantwortlich, die Erstattung bei ihrer Krankenkasse zu beantragen.
Dieser Kurs ist als Präventionskurs durch die Krankenkassen anerkannt. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Krankaenkasse und kann variieren. Eine vollständige Kostenübernahme ist nicht garantiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, die Erstattung bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. - Kurse mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Bei Kursen, die von der Krankenkasse übernommen werden, erfolgt die Abrechnung nach dem Kurs mit der zuständigen Krankenkasse.
Die Abrechnung wird über die Abrechnungszentrale für Hebammen „AZH“ durchgeführt. - Kurse mit Kostenübernahme durch die Privatversicherung
Bei Kursen, deren Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen werden können, erfolgt die Rechnungsstellung nach dem Kurs direkt an die Teilnehmerinnen. Die Kursgebühr ist innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherungen oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Bitte beachten Sie, dass die Tarife der privaten Krankenversicherungen in Bezug auf Leistungsumfang und Höhe der Erstattung erheblich variieren können.
Die Abrechnung wird über die Abrechnungszentrale für Hebammen „AZH“ durchgeführt
4. Rücktritt und Stornierung
- Kurse mit vollständiger Eigenzahlung
Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von den folgenden Regelungen unberührt.
Ein Rücktritt ist in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
– bis 30 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei, die Kursgebühr wird vollständig erstattet;
– 29 bis 8 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr werden erstattet;
– ab 7 Tagen vor Kursbeginn: keine Erstattung.
Der Teilnehmerin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Teilnehmerin kann bis zum Kursbeginn eine Ersatzteilnehmerin benennen. In diesem Fall entstehen keine Stornokosten. - Kurse mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Ein Rücktritt von der Kursteilnahme ist jederzeit möglich. Bereits absolvierte Kurseinheiten können entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen der Krankenkassen abgerechnet werden.
5. Ausgefallene Kursstunden durch die Hebamme / Kursleiterin
Für Kursstunden, die aufgrund von Erkrankung oder persönlichen Gründen der Hebamme / Kursanbieterin ausgefallen sind, kann ein Ersatztermin angeboten werden. Sollte kein Ersatztermin stattfinden können, erhält die Teilnehmerin die anteilige Kursgebühr für die ausgefallene Kursstunde zurück.
6. Versäumte Kursstunden durch Teilnehmende
- Kurse mit vollständiger Eigenzahlung
Versäumt die Teilnehmerin einzelne Kursstunden aus Gründen, die nicht von der Hebamme / Kursleiterin zu vertreten sind, bleibt die Kursgebühr in voller Höhe geschuldet. - Kurse mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Für nicht wahrgenommene Kursstunden werden keine Kosten erhoben. Grundlage hierfür ist die gesetzliche Regelung mit Wirkung zum 01.11.2025.
Hinweis: Sollte eine Teilnahme am Kurs vor Ort nicht möglich sein, kann die Kurseinheit nach Ermessen der Kursleitung online durchgeführt werden. Die Online-Teilnahme erfolgt über eine hierfür geeignete, datenschutzkonforme Plattform. Die Teilnahme kann über einen Gastzugang ohne vorherige Registrierung erfolgen. Ein Anspruch auf die Durchführung einzelner Kurseinheiten im Online-Format besteht nicht.
7. Kursorganisation
- Teilnahmezeitraum
Die Kursteilnehmerin hat die Möglichkeit innerhalb des in der Anmeldebestätigung genannten Zeitraums an den Kursstunden teilzunehmen.
Nichtwahrgenommene Stunden verfallen, sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
- Verschiebung und Nachholstunden
Die Hebamme / Kursanbieterin behält sich das Recht vor, Kursstunden krankheitsbedingt oder aus persönlichen Gründen kurzfristig zu verlegen.
In Ausnahmefällen und nur in ausgewählten Kursen können versäumte Stunden in einem parallelen Kurs nachgeholt werden. Dies ist nur in persönlicher Rücksprache mit der Hebamme / Kursleiterin möglich. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht automatisch.
- Anwesenheitsquittierung für Krankenkassen
Für Kurse, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, ist die Teilnehmerin verpflichtet, jede Kursstunde durch Unterschrift auf einer Anwesenheitsliste zu bestätigen. Die Hebamme / Kursanbieterin ist berechtigt, die Abrechnung mit der Krankenkasse nur auf Grundlage dieser Quittierungen vorzunehmen. Ohne diese Bestätigung kann keine Abrechnung erfolgen.
- Höhere Gewalt und behördliche Anordnungen
Können Kursstunden aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, behördliche Anordnungen) nicht wie geplant stattfinden, wird die Hebamme / Kursanbieterin einen Ersatztermin anbieten. Sollte kein Ersatztermin möglich sein, werden bereits gezahlte Kursgebühren anteilig erstattet. Eine Durchführung einzelner Kurseinheiten im Online-Format ist nur mit Zustimmung der Teilnehmerin möglich.
- Pandemie- und Hygieneregeln
Die jeweils geltenden behördlichen Vorgaben und Hygieneregeln sind Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursen und von den Teilnehmerinnen einzuhalten.
- Weisungsrecht der Hebamme / Kursleiterin
Die Hebamme / Kursanbieterin ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Kurses, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
8. Gesundheit und Eigenverantwortung
Die Teilnahme an allen Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung und unter eigenem Versicherungsschutz.
Die Teilnahme an allen Kursen setzt eine stabile, körperliche Verfassung voraus. Teilnehmerin sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen mitzuteilen.
Fitness-, Präventions- oder Bewegungskurse nach der Geburt ersetzen keine medizinische Behandlung oder Rückbildungsgymnastik. Eine abgeschlossene Rückbildung wird vor Teilnahme empfohlen.
9. Haftung
Die Hebamme / Kursleiterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für die Tätigkeit der Hebamme / Kursleiterin besteht eine Berufshaftpflichtversicherung.
Wird ein Arzt hinzugezogen, entsteht zu diesem ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Für ärztliche und ärztlich veranlasste Leistungen haftet die Hebamme / Kursleiterin nicht.
Die Teilnehmerin ist verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen vor Kursbeginn mitzuteilen. Schäden, die auf unzutreffenden oder unterlassenen Angaben der Teilnehmerin zu ihrer gesundheitlichen Verfassung beruhen, fallen nicht in die Verantwortung der Hebamme / Kursleiterin, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO (Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Rahmen der Gesundheitsversorgung). Details sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Vertragsabschlüsse. Für bestehende Kursbuchungen bleiben die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden AGB maßgeblich.
Die Preisangaben und Leistungsbeschreibungen erfolgen vorbehaltlich Druckfehlern, Irrtümern und Änderungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucherinnen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem die Verbraucherin ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.