Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hebammenkurse

 

1. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Hebamme / Kursleiterin angebotenen Kurse.
  2. Individuelle Absprachen oder Vereinbarungen zwischen der Hebamme / Kursleiterin und den Teilnehmerinnen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Anmeldung und Buchung

Die Anmeldung erfolgt online über den externen Dienstleister „Fyndery“ und ist damit verbindlich.
Mit der Anmeldung werden die AGB akzeptiert.
Für jeden Kurs kann nur eine beschränkte Anzahl von zehn Teilnehmerinnen zugelassen werden.
Über die Zulassung entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen.
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist nicht möglich, da die einzelnen Kursstunden aufeinander aufbauen.
Es ist ebenfalls nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

    3. Kursgebühr und Abrechnung

    • Kurse mit vollständiger Eigenzahlung
      Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn fällig und auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Bankkonto vollständig zu überweisen.
      Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den externen Dienstleister „Fyndery“.
      Hinweis zur Übergangsphase: Derzeit angebotene Kurse sind Eigenzahler Kurse Eine mögliche zukünftige Anerkennung als Präventionskurs durch die Krankenkasse ist geplant, kann jedoch noch nicht garantiert werden. Bis zu einer offiziellen Anerkennung erfolgt die Teilnahmegebühr vollständig durch die Teilnehmenden. Rechnungsmodalitäten können sich nach erfolgreicher Zertifizierung ändern.
    • Kurse mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse
      Bei Kursen, die von der Krankenkasse übernommen werden erfolgt die Abrechnung nach dem Kurs mit der zuständigen Krankenkasse.
      Die Abrechnung wird über die Abrechnungszentrale für Hebammen „AZH“ durchgeführt.
    • Kurse mit Kostenübernahme durch die Privatversicherung
      Bei Kursen, deren Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen werden können, erfolgt die Rechnungsstellung nach dem Kurs direkt an die Teilnehmerin. Die Kursgebühr ist innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherungen oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
      Bitte beachten Sie, dass die Tarife der privaten Krankenversicherungen in Bezug auf Leistungsumfang und Höhe der Erstattung erheblich variieren können.
      Die Abrechnung wird über die Abrechnungszentrale für Hebammen „AZH“ durchgeführt


    4. Rücktritt und Stornierung

    • Kurse mit vollständiger Eigenzahlung
      Ein Rücktritt von der Buchung ist bis zu 30 Tage vor Kursbeginn möglich, in diesem Fall wird die Kursgebühr zu 100% erstattet.
      Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn, werden 50% der Kursgebühr erstattet. Ab 7 Tage vor Kursbeginn ist ein Rücktritt ausgeschlossen, die Kursgebühr ist in voller Höhe fällig.
    • Kurse mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse
      Bei Kursen, die vollständig von der Krankenkasse (gesetzlich und privat) übernommen werden, ist ein Rücktritt jederzeit möglich.


    5. Ausgefallene Kursstunden durch die Hebamme / Kursleiterin

    Für Kursstunden, die aufgrund von Erkrankung oder persönlichen Gründen der Hebamme / Kursanbieterin ausgefallen sind, kann ein Ersatztermin angeboten werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Sollte kein Ersatztermin stattfinden können, erhält der Kursteilnehmerin die Gebühr der Eigenzahlung der einzelnen Kursstunde zurück.

     

    6. Versäumte Kursstunden durch Teilnehmende

    • Kurse mit vollständiger Eigenzahlung
      Kursgebühren müssen gezahlt werden, auch wenn einzelne Stunden nicht besucht werden, unabhängig aus welchem Grund. 
    • Kurse mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse
      Für nicht wahrgenommene Kursstunden werden keine Kosten erhoben. Grundlage hierfür ist die gesetzliche Regelung mit Wirkung zum 01.11.2025.
      Hinweis: Eine Online-Teilnahme bei nicht möglicher Teilnahme am Kurs vor Ort wird derzeit geprüft und ist abhängig von der technischen Umsetzung, sowie den geltenden Richtlinien.


    7. Kursorganisation

    • Teilnahmezeitraum
      Die Kursteilnehmerin hat die Möglichkeit innerhalb des in der Anmeldebestätigung genannten Zeitraums an den Kursstunden teilzunehmen.
      Nichtwahrgenommene Stunden verfallen, sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
    • Verschiebung und Nachholstunden
      Die Hebamme / Kursanbieterin behält sich das Recht vor, Kursstunden krankheitsbedingt oder aus persönlichen Gründen kurzfristig zu verlegen.
      In Ausnahmefällen und nur in ausgewählten Kursen können versäumte Stunden in einem parallelen Kurs nachgeholt werden. Dies ist nur in persönlicher Rücksprache mit der Hebamme / Kursleiterin möglich. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht automatisch.
    • Anwesenheitsquittierung für Krankenkassen
      Für Kurse, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, ist die Teilnehmerin verpflichtet, jede Kursstunde durch Unterschrift auf einer Anwesenheitsliste zu bestätigen. Die Hebamme / Kursanbieterin ist berechtigt, die Abrechnung mit der Krankenkasse nur auf Grundlage dieser Quittierungen vorzunehmen. Ohne diese Bestätigung kann keine Abrechnung erfolgen.
    • Höhere Gewalt und behördliche Anordnungen
      Können Kurse auf Grund von höherer Gewalt (Unwetter, Hochwasser, Sturm), klaren Empfehlungen oder staatlichen Anordnungen nicht wie geplant stattfinden, gelten diese Kursstunden als geleistet. Die Hebamme / Kursanbieterin bemüht sich, wenn möglich, um eine praktikable Lösung z.B. in Form eines Online Live Kurses.
    • Pandemie- und Hygieneregeln
      Den behördlichen Vorgaben zur Kursteilnahme im Fall einer Pandemie (z.B. Impfungen, Testungen auf Erreger etc.) muss zur Teilnahmefolge geleistet werden.
    • Weisungsrecht der Hebamme / Kursleiterin
      Die Hebamme / Kursanbieterin ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Kurses, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

     

    8. Gesundheit und Eigenverantwortung

    Die Teilnahme an allen Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung und unter eigenem Versicherungsschutz.
    Die Teilnahme an allen Kursen setzt eine stabile, körperliche Verfassung voraus.
    Teilnehmerin sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen mitzuteilen.
    „Fit nach der Rückbildung“ ist kein Ersatz für eine gezielte Rückbildungsgymnastik. Die Teilnahme an einem Rückbildungskurs vorab wird empfohlen.
    Alle Angebote ersetzen keine medizinische Behandlung.

     

    9. Haftung

    Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Grundsätzlich haftet die Hebamme / Kursleiterin nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

    Für die Tätigkeit jeder Hebamme / Kursleiterin im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.

    Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme / Kursleiterin haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

    Es wird keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände übernommen, sowie für Unfälle jeglicher Art vor, während und nach der Veranstaltung gegenüber Kursteilnehmerinnen und Dritten.

    Sind Sehhilfen/Hörhilfen erforderlich, übernimmt die Hebamme / Kursleiterin keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung.

    Für Zerstörungen, Beschädigungen oder Abhandenkommen von mitgebrachten Sachen/Gegenständen wird keine Haftung übernommen, auch nicht, wenn diese Gegenstände in die Obhut der Hebamme / Kursleiterin gegeben werden.

    Die Hebamme / Kursanbieterin haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Trainingsanweisungen oder durch falsche Angaben der Teilnehmerin zu seiner körperlichen Verfassung verursacht werden.

     

    10. Datenschutz

    • Zweck der Datenverarbeitung
      Die von der Kursteilnehmerin übermittellten personenbezogenen und unternehmensbezogenen Daten werden von der Hebamme / Kursleiterin ausschließlich zur Durchführung und Abrechnung des Kurses gespeichert und verarbeitet. Dies umfasst insbesondere die Anmeldung, Teilnahmeorganisation und Abrechnung.
    • Weitergabe an Dienstleister
      Zur Abwicklung der Kursgebühren und Abrechnungen werden personenbezogene Daten gegebenenfalls an externe Dienstleister weitergegeben, insbesondere an:
      – Fyndery
      – Abrechnungszentrale für Hebammen „AZH“ 
    •  Rechte der Teilnehmerin
      Der Kursteilnehmerin steht das Recht zu, ihre Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
    • Löschung und Auskunft
      Die Hebamme / Kursanbieterin verpflichtet sich personenbezogene Daten auf Wunsch der Kursteilnehmerin unverzüglich zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

      Auf Wunsch der Kundin gibt die Kursanbieterin jederzeit Auskunft über die ihr gespeicherten Daten. Diese Auskunft kann auf Verlangen der Kundin auch elektronisch erteilt werden.

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie auch auf meiner Website https://www.ina-nissen.de/datenschutzerklaerung.

     

    11. Schlussbestimmungen

    Die Hebamme /Kursanbieterin behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass dies für den Kunden nicht zumutbar ist. Die Hebamme / Kursanbieterin wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Die Kursanbieterin wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

    Die Preisangaben und Leistungsbeschreibungen erfolgen vorbehaltlich Druckfehlern, Irrtümern und Änderungen.

    Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit gelten die gesetzlichen Regelungen.

    Mit der Anmeldung und Bestätigung der Zahlung über Fyndery erklärt die Teilnehmerin, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen, verstanden und akzeptiert hat.