Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hebammenkurse

 

1. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Hebamme / Kursleiterin angebotenen Kurse.
  2. Individuelle Absprachen oder Vereinbarungen zwischen der Hebamme / Kursleiterin und den Teilnehmerinnen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Anmeldung und Buchung

Die Anmeldung erfolgt online über den externen Dienstleister „Fyndery“ und ist damit verbindlich.
Mit der Anmeldung werden die AGB akzeptiert.
Für jeden Kurs kann nur eine beschränkte Anzahl von zehn Teilnehmerinnen zugelassen werden.
Über die Zulassung entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen.
Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist nicht möglich, da die einzelnen Kursstunden aufeinander aufbauen.
Es ist ebenfalls nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

    3. Kursgebühr und Abrechnung

    • Kurse mit vollständiger Eigenzahlung
      Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn fällig und auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Bankkonto vollständig zu überweisen.
      Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den externen Dienstleister „Fyndery“.
      Dieser Kurs ist als Präventionskurs durch die Krankenkasse anerkannt. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Krankaenkasse und kann variieren. Eine vollständige Kostenübernahme ist nicht garantiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, die Erstattung bei ihrer Krankenkasse zu beantragen.
    • Kurse mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse
      Bei Kursen, die von der Krankenkasse übernommen werden erfolgt die Abrechnung nach dem Kurs mit der zuständigen Krankenkasse.
      Die Abrechnung wird über die Abrechnungszentrale für Hebammen „AZH“ durchgeführt.
    • Kurse mit Kostenübernahme durch die Privatversicherung
      Bei Kursen, deren Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen werden können, erfolgt die Rechnungsstellung nach dem Kurs direkt an die Teilnehmerinnen. Die Kursgebühr ist innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherungen oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
      Bitte beachten Sie, dass die Tarife der privaten Krankenversicherungen in Bezug auf Leistungsumfang und Höhe der Erstattung erheblich variieren können.
      Die Abrechnung wird über die Abrechnungszentrale für Hebammen „AZH“ durchgeführt


    4. Rücktritt und Stornierung

    • Kurse mit vollständiger Eigenzahlung
      Ein Rücktritt von der Buchung ist bis zu 30 Tage vor Kursbeginn möglich, in diesem Fall wird die Kursgebühr zu 100% erstattet.
      Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn, werden 50% der Kursgebühr erstattet. Ab 7 Tage vor Kursbeginn ist ein Rücktritt ausgeschlossen, die Kursgebühr ist in voller Höhe fällig.
    • Kurse mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse
      Bei Kursen, die vollständig von der Krankenkasse (gesetzlich und privat) übernommen werden, ist ein Rücktritt jederzeit möglich.


    5. Ausgefallene Kursstunden durch die Hebamme / Kursleiterin

    Für Kursstunden, die aufgrund von Erkrankung oder persönlichen Gründen der Hebamme / Kursanbieterin ausgefallen sind, kann ein Ersatztermin angeboten werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Sollte kein Ersatztermin stattfinden können, erhält der Kursteilnehmerin die Gebühr der Eigenzahlung der einzelnen Kursstunde zurück.

     

    6. Versäumte Kursstunden durch Teilnehmende

    • Kurse mit vollständiger Eigenzahlung
      Kursgebühren müssen gezahlt werden, auch wenn einzelne Stunden nicht besucht werden, unabhängig aus welchem Grund. 
    • Kurse mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse
      Für nicht wahrgenommene Kursstunden werden keine Kosten erhoben. Grundlage hierfür ist die gesetzliche Regelung mit Wirkung zum 01.11.2025.
      Hinweis: Sollte eine Teilnahme am Kurs vor Ort nicht möglich sein, kann die Kurseinheit nach Ermessen der Kursleitung online durchgeführt werden. Die Online-Teilnahme erfolgt über eine hierfür geeignete, datenschutzkonforme Plattform. Die Teilnahme kann über einen Gastzugang ohne vorherige Registrierung erfolgen. Ein Anspruch auf die Durchführung einzelner Kurseinheiten im Online-Format besteht nicht.


    7. Kursorganisation

    • Teilnahmezeitraum
      Die Kursteilnehmerin hat die Möglichkeit innerhalb des in der Anmeldebestätigung genannten Zeitraums an den Kursstunden teilzunehmen.
      Nichtwahrgenommene Stunden verfallen, sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
    • Verschiebung und Nachholstunden
      Die Hebamme / Kursanbieterin behält sich das Recht vor, Kursstunden krankheitsbedingt oder aus persönlichen Gründen kurzfristig zu verlegen.
      In Ausnahmefällen und nur in ausgewählten Kursen können versäumte Stunden in einem parallelen Kurs nachgeholt werden. Dies ist nur in persönlicher Rücksprache mit der Hebamme / Kursleiterin möglich. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht automatisch.
    • Anwesenheitsquittierung für Krankenkassen
      Für Kurse, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, ist die Teilnehmerin verpflichtet, jede Kursstunde durch Unterschrift auf einer Anwesenheitsliste zu bestätigen. Die Hebamme / Kursanbieterin ist berechtigt, die Abrechnung mit der Krankenkasse nur auf Grundlage dieser Quittierungen vorzunehmen. Ohne diese Bestätigung kann keine Abrechnung erfolgen.
    • Höhere Gewalt und behördliche Anordnungen

      Können Kursstunden aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, behördliche Anordnungen) nicht wie geplant stattfinden, wird die Hebamme / Kursanbieterin einen Ersatztermin anbieten.

      Sollte kein Ersatztermin möglich sein, werden bereits gezahlte Kursgebühren anteilig erstattet.

      Eine Durchführung einzelner Kurseinheiten im Online-Format ist nur mit Zustimmung der Teilnehmerin möglich.

    • Pandemie- und Hygieneregeln

      Die jeweils geltenden behördlichen Vorgaben und Hygieneregeln sind Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursen und von den Teilnehmerinnen einzuhalten.

    • Weisungsrecht der Hebamme / Kursleiterin
      Die Hebamme / Kursanbieterin ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Kurses, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

     

    8. Gesundheit und Eigenverantwortung

    Die Teilnahme an allen Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung und unter eigenem Versicherungsschutz.
    Die Teilnahme an allen Kursen setzt eine stabile, körperliche Verfassung voraus.
    Teilnehmerin sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen mitzuteilen.
    „Momfitness“ ist kein Ersatz für eine gezielte Rückbildungsgymnastik. Die Teilnahme an einem Rückbildungskurs vorab wird empfohlen.
    Alle Angebote ersetzen keine medizinische Behandlung.

     

    9. Haftung

    Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme/Kursanbieterin haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Grundsätzlich haftet die Hebamme / Kursleiterin nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

    Für die Tätigkeit jeder Hebamme / Kursleiterin im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.

    Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme / Kursleiterin haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

    Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen haftet die Hebamme / Kursanbieterin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    Eine Haftung für Unfälle besteht ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

    Sind Sehhilfen/Hörhilfen erforderlich, übernimmt die Hebamme / Kursleiterin keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung.

    Für Zerstörungen, Beschädigungen oder Abhandenkommen von mitgebrachten Sachen/Gegenständen wird keine Haftung übernommen, auch nicht, wenn diese Gegenstände in die Obhut der Hebamme / Kursleiterin gegeben werden.

    Die Hebamme / Kursanbieterin haftet nicht für Schäden, die auf der Nichteinhaltung von Trainingsanweisungen oder auf unzutreffenden Angaben der Teilnehmerin zu ihrer gesundheitlichen Verfassung beruhen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Hebamme vorliegt.

     

    10. Datenschutz

    • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgesetze.

      Nähere Informationen zur Art, zum Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.

     

    11. Schlussbestimmungen

    Die Hebamme / Kursanbieterin wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Die Kursanbieterin wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

    Die Preisangaben und Leistungsbeschreibungen erfolgen vorbehaltlich Druckfehlern, Irrtümern und Änderungen.

    Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit gelten die gesetzlichen Regelungen.

    Mit der Anmeldung und Bestätigung der Zahlung über Fyndery erklärt die Teilnehmerin, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen, verstanden und akzeptiert hat.